Die „Dialogplattform“ ist ein Gesprächsformat zur Situation der in Österreich autochthonen Volksgruppen – sie widmet sich der Zukunft der Minderheitensprachen. Vertreterinnen und Vertreter der kroatischen, ungarischen, Roma-, slowenischen, slowakischen und tschechischen Gemeinschaften trafen im Wiener Parlament erneut mit den für Volksgruppenpolitik zuständigen Abgeordneten zusammen. Für den Ungarischen Volksgruppenbeirat nahmen Präsident Attila Somogyi und Vizepräsidentin Andrea Király am Fachforum teil. Am Ende unseres Beitrags ist der offene Brief des Ungarischen Volksgruppenbeirats auf Deutsch nachzulesen.
Bei der Besprechung wurde deutlich: Sprachförderung und der Ausbau des Bildungsangebots sind unerlässlich, damit die Volksgruppen ihre Identität auch langfristig bewahren können. „Im Zusammenhang mit der Novellierung des Volksgruppengesetzes gehört zu den zentralen Anliegen der ungarischen Volksgruppe, das Verteilungssystem der Fördermittel zu überprüfen. Der derzeitige Mechanismus ignoriert nämlich die wesentliche Tatsache, dass die ungarische Gemeinschaft statistisch gesehen die größte Volksgruppe darstellt, bei der Höhe der Förderungen aber nur an dritter Stelle liegt. Das ist auf Dauer unhaltbar – umso mehr, als sich die Zusammensetzung der Volksgruppen in den vergangenen Jahrzehnten deutlich verändert hat“, begann Attila Somogyi, Präsident des Ungarischen Volksgruppenbeirats, seinen Bericht über die Konsultation.

Die Ungarinnen und Ungarn bilden laut Volkszählung 2001 die größte Volksgruppe in Österreich, in der Finanzierungsreihung folgen sie jedoch erst nach den Sloweninnen und Slowenen sowie Kroatinnen und Kroaten. „Das Volksgruppengesetz trat 1976 in Kraft, wird also im kommenden Jahr fünfzig Jahre alt. Seit den 1970er-Jahren hat sich die Welt radikal verändert, das Gesetz jedoch hat sich den Entwicklungen nicht angepasst.“ Heute reicht es nicht mehr aus, wenn sich der Minderheitenunterricht ausschließlich auf autochthone Gebiete beschränkt. Man muss auch jene berücksichtigen, die im städtischen Umfeld leben. Sie stehen häufig vor dem Dilemma, dass sie ihre Kinder in keine Bildungseinrichtung einschreiben können, die Unterricht in der Volksgruppensprache anbietet. Das darf nicht ausschließlich interne Angelegenheit der Vereine sein; auch der Staat und die Bundesländer müssen Verantwortung übernehmen, damit die Minderheitensprachen im städtischen Raum in angemessener Weise zugänglich sind. In unserer Eingabe fordern wir ausdrücklich, dass die Gesetzeslage auch in den Ballungsräumen den rechtlichen und institutionellen Rahmen für den Unterricht in der Volksgruppensprache sicherstellt“, führte Attila Somogyi weiter aus.
Die ungarische Volksgruppe wurde 1992 offiziell um die Wiener Gemeinschaft erweitert, doch weder Gesetz noch Verteilungsschlüssel reagierten damals angemessen darauf. Im Burgenland ist der Unterricht in institutionellen Strukturen verankert, in Wien hingegen gibt es derzeit keine staatlich geförderte ungarische Schule. „Wien hat kein Minderheiten-Schulgesetz, obwohl die Wiener Ungarinnen und Ungarn 1992 als Teil der autochthonen ungarischen Gemeinschaft anerkannt wurden. Im Burgenland gewährleistet das Burgenländische Minderheiten-Schulgesetz die entsprechenden Rahmenbedingungen für die Organisation und Durchführung des Unterrichts in der Volksgruppensprache; ein solches Schulgesetz wäre auch in Wien notwendig. Als ersten Schritt haben wir die Gründung einer Privatschule nach dem Vorbild der Komenský-Schule vorgeschlagen. Unsere Eingabe fordert eindeutig eine Reform, eine Auffrischung des Systems. Es muss die Möglichkeit gewährleistet sein, im unmittelbaren Lebensumfeld Unterricht in der Volksgruppensprache zu erhalten und institutionell präsent zu sein.“ – betonte der Vorsitzende des Ungarischen Volksgruppenbeirats. Er hob hervor, dass die ungarische Gemeinschaft die Einzige sei, die ihre Vorschläge jedes Mal auch schriftlich einreicht – denn im österreichischen politischen System bleibt letztlich nur das erhalten, was in dieser Form dokumentiert ist.

Die anderen Volksgruppenvertreterinnen und Volksgruppenvertreter bezeichneten den Vorschlag ebenfalls als hilfreich, da sich in vielen Punkten gemeinsame Probleme zeigen. Die kroatischen und slowenischen Delegierten urgierten die Unterstützung von Sprachprogrammen auf allen Bildungsstufen – vom Kindergarten bis zur Matura. Sie wiesen auch darauf hin, dass Minderheitensprachen nicht nur innerhalb der pädagogischen Institutionen lebendig sein sollten, sondern auch im Alltag der Gemeinschaften – etwa im Rahmen städtischer Veranstaltungen – Platz haben müssen. Die tschechischen und slowakischen Delegierten bevorzugen ebenfalls eine Lösung nach dem Modell der Wiener Komenský-Schule. Für die Roma-Gemeinschaft warnte Emmerich Gärtner-Horvath, Vorsitzender des Roma-Volksgruppenbeirats, insbesondere vor der zunehmenden Hassrede im Internet. Seiner Ansicht nach stellt sie eine ernste Gefahr für die Identität junger Menschen dar; es brauche dringend eine umfassende Strategie, die auch den Kampf gegen Rassismus in den Mittelpunkt stellt. Im Zuge der Besprechung wurde unter dem Dach des Bildungsministeriums eine neue Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich speziell mit Fragen der Minderheitensprachen befassen soll.

Andrea Király, Vizepräsidentin des Ungarischen Volksgruppenbeirats, berichtete über jene Konferenz, die am 5. November in der Wiener Komenský-Schule stattfand. An dem Treffen beteiligten sich diesmal nicht nur die Vertreterinnen und Vertreter der österreichischen Volksgruppen, sondern auch die Botschafterinnen und Botschafter der jeweiligen Herkunftsstaaten. „Ziel der Zusammenkunft war es, gemeinsam über die Gründung einer künftigen Volksgruppenschule nachzudenken – ein Anliegen, das sich seit vielen Jahren klar abzeichnet. Zunehmend wird deutlich, dass dies jene Lösung sein könnte, die den autochthonen Gemeinschaften die Chance gibt, Unterricht in ihrer Volksgruppensprache auch außerhalb der traditionellen Siedlungsgebiete zu sichern. Die Situation ist seit Jahren eine Quelle von Spannungen. Zahlreiche Gruppen, die traditionell in Minderheitengebieten verwurzelt sind – etwa die Burgenland-Ungarinnen und -Ungarn oder die Sloweninnen und Slowenen in der Steiermark –, leben inzwischen in Regionen, in denen das Minderheitenschulgesetz nicht mehr gilt, sondern nur mehr das Sprachengesetz. Das bedeutet, dass die rechtliche Verpflichtung Österreichs, in diesen Gebieten Unterricht in den Volksgruppensprachen zu gewährleisten, weggefallen ist. Daher entstand der Gedanke, dass die Volksgruppen gemeinsam auftreten – und nicht nur jene sich zu Wort melden, die außerhalb der autochthonen Gebiete keine Bildungsrechte haben, sondern alle gemeinsam, denn im Zeitalter der Globalisierung ziehen immer mehr Familien aus beruflichen Gründen in Großstädte.“


„In Wien leben heute bereits sehr viele Burgenland-Ungarinnen und -Ungarn; ebenso wählen Kroatinnen, Kroaten, Slowakinnen und Slowaken, Sloweninnen und Slowenen in großer Zahl die Hauptstadt oder andere Industriezentren als Wohnort. Die Aufgabe besteht daher darin, in diesen Städten Schritt für Schritt Bildungseinrichtungen zu schaffen, in denen Kinder vom Kindergarten bis zur Matura eine zweisprachige Ausbildung erhalten können. Die erste Etappe wäre das geplante Wiener Volksgruppen-Bildungszentrum, das auch für andere Gemeinschaften als Modell dienen könnte. Die Finanzierungsstruktur würde auf drei Säulen beruhen: dem Bund, den Bundesländern und jenem Drittel, das vom Schulerhalter aufzubringen ist. Letzteres übersteigt aber die Möglichkeiten kleinerer Vereine, da sie die nötigen Mittel nicht eigenständig aufbringen können. Aus diesem Grund haben sie die Herkunftsstaaten um Unterstützung gebeten, die bei der Zusammenkunft durch ihre Botschafterinnen und Botschafter vertreten waren. Die Pläne waren dort bereits bekannt; nun war der Zeitpunkt gekommen, in einer gemeinsamen Willenserklärung festzuhalten, dass die in Österreich lebenden autochthonen Minderheiten ein zweisprachiges Bildungszentrum schaffen möchten. Die Konferenz diente der Vorbereitung dieser gemeinsamen Erklärung“, informierte die Vizepräsidentin die Leserinnen und Leser von Rólunk.
Die Regierung möchte den Dialog mit den Volksgruppen auch weiterhin fortsetzen; die Bedeutung dieses Dialogs wird von allen politischen Lagern anerkannt. Die für Volksgruppenfragen zuständigen Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker im Parlament sind sich über die Parteigrenzen hinweg einig, dass die Volksgruppen integraler Bestandteil Österreichs sind. Sie betonten, dass das derzeitige rechtliche und finanzielle Fördersystem reformiert werden müsse, damit die Minderheitensprachen nicht nur in symbolischer Funktion existieren, sondern als geförderte, aktive, alltägliche Sprachen präsent sind.
Die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger stellten zudem die für das kommende Jahr geplanten Programme des Parlaments vor. Im Jubiläumsjahr 2026 – dem 50. Jahrestag des Volksgruppengesetzes – könnten sich jene Veränderungen abzeichnen, die es den autochthonen Gemeinschaften ermöglichen, ihre Rechte in einer Weise wahrzunehmen, die auch ihren eigenen Erwartungen entspricht.
Offener Brief des Volksgruppenbeirates der ungarischen Volksgruppe im Bundeskanzleramt
Sehr geehrte Regierungsmitglieder und VolksgruppensprecherInnen im Parlament!
Bezüglich der Anliegen der ungarischen Volksgruppe dürfen wir Ihnen im Rahmen der Dialogplattform autochthoner Volksgruppen am 18.11.2025 im Parlament einen kurzen Überblick zur Situation unserer Volksgruppe mit den wichtigsten Forderungen des ungarischen Volksgruppenbeirates auch in schriftlicher Form übergeben.
Aktuelle Situation der ungarischen Volksgruppe in Österreich
Die Vorfahren der ungarischen Volksgruppe im Burgenland waren kleinadelige Grenzwächter des im Jahre 1000 n. Chr. gegründeten Königreiches Ungarn. Die burgenländischen Ungarn sind die einzige österreichische Volksgruppe, welche durch Grenzveränderungen 1921 von Angehörigen der Mehrheitsbevölkerung des Königreiches Ungarn zu einer Minderheit in der Republik Deutsch-Österreich wurden. Die Lage der ungarischen Volksgruppe verschlechterte sich in der Ersten Republik „Deutsch-Österreich“ durch den aufflammenden Deutschnationalismus laufend. Nach dem Anschluss an das Deutsche Reich 1938 wurde der Gebrauch der ungarischen Sprache sogar verboten und 1940 die Aussiedlung der ungarischen Volksgruppe aus dem ehemaligen Burgenland beschlossen, welche jedoch glücklicherweise nicht mehr umgesetzt wurde. Im Staatsvertrag von 1955 wurde die ungarische Volksgruppe nicht erwähnt, was sich bis heute nachteilig auf die Volksgruppe auswirkt (z.B. Sprachgebrauch, Förderungen, Bildung, Medien, Amtssprache, etc.).
Durch das Volksgruppengesetz von 1976 wurden zunächst die „Burgenländischen Ungarn“ und 1992 die „Wiener Ungarn“ als Teil der autochthonen ungarischen Volksgruppe in Österreich anerkannt. Die ungarische Volksgruppe ist nach den Ergebnissen der Volkszählung 2001 mit 25.884 österreichischen Staatsbürgern mit ungarischer Umgangssprache die größte aller sechs Volksgruppen in Österreich. Ungeachtet dessen steht die ungarische Volksgruppe bei den Volksgruppenförderungen erst an dritter Stelle. Obwohl Ungarisch im Burgenland seit August 2000 auch Amtssprache ist, wird diese bisher in den meisten Behörden und Gemeinden kaum umgesetzt, da es kaum ungarischsprachiges Personal gibt. Es besteht dringender Handlungsbedarf, denn die ungarische Volksgruppe befindet sich bereits in der „letzten Stufe des Sprachwechsels”.
Ungelöste Herausforderungen bzw. die Probleme für die ungarische Volksgruppe
Aus den bereits oben erwähnten Gründen hat die ungarische Volksgruppe noch immer einen großen Nachholbedarf, was die Umsetzung ihrer Rechte und Bedürfnisse betrifft. Ein durchgehendes öffentliches Bildungsangebot vom Kindergarten bis zur Matura ist in Wien nicht vorhanden und im Burgenland trotz Minderheitenschulgesetz noch sehr lückenhaft (siehe dazu auch Schulsituation). Eine gute Lösung für Wien ist daher dringendst notwendig. Obwohl (wie bereits oben ausgeführt) Ungarisch seit August 2000 im Burgenland anerkannte Amtssprache ist, ist die Möglichkeit des Sprachgebrauches im öffentlichen Raum stark eingeschränkt, denn von den Gemeinden, Behörden und sonstigen Einrichtungen wird diese Möglichkeit nur sehr zaghaft umgesetzt. Es gibt derzeit kaum ungarisch- bzw. zweisprachige Formulare, Informationen etc. Bei der Ausschreibung und Anstellung von Personal von Gemeinden und Behörden werden ungarische Sprachkenntnisse nicht genügend berücksichtigt. Auch dadurch ist die Wertschätzung der Volksgruppensprache Ungarisch in der Öffentlichkeit sehr gering. Hinsichtlich der staatlichen Medien besteht ebenfalls großer Verbesserungsbedarf, denn im Gegensatz zu anderen Volksgruppen gibt es z.B. bei den ORF TV-Sendungen in ungarischer Sprache jährlich nur sechs TV-Sendungen „Adj Isten Magyarok” zu je 25 Minuten.
Die Schulsituation der ungarischen Volksgruppe
Seit dem Volksgruppengesetz von 1976 gibt es in den vier ungarischsprachigen Gemeinden des Burgenlandes zweisprachige Kindergärten, Volksschulen und Neue Mittelschulen. Erst 1992 wurde das Zweisprachige Bundesgymnasium in Oberwart eröffnet und seit 1994 gibt es das „Minderheitenschulgesetz für das Burgenland”, welches den Unterricht in ungarischer Sprache bis zur Matura ermöglichen sollte. Viele burgenländische Ungarn sind aber durch Binnenmigration in sonstige Gemeinden des Burgenlandes, oder in die größeren Städte (Wien, Graz etc.) verzogen. Der Ungarischunterricht ist dort aber nicht mehr entsprechend abgedeckt. Der Nachholbedarf ist sehr groß, denn inzwischen sind mehrere Generationen ohne entsprechender Schulbildung in ungarischer Sprache aufgewachsen.
Obwohl die „Wiener Ungarn“ 1992 als ein Teil der autochthonen ungarischen Volksgruppe in Österreich anerkannt wurden, gibt es für sie leider kein Minderheitenschulgesetz wie im Burgenland. Das Angebot für Ungarisch in den öffentlichen Kindergärten und Schulen ist, bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Bunte Schule im 18. Bezirk), quasi nicht vorhanden. Es gibt auch keine private Schule für die ungarische Volksgruppe in Wien (wie z.B. die Komensky-Schule der tschechischen und slowakischen Volksgruppe in Wien). Darüber hinaus gibt es für den muttersprachlichen Unterricht in ungarischer Sprache in ganz Wien derzeit viel zu wenig Angebote. Aufgrund fehlender öffentlicher und privater Bildungseinrichtungen für die ungarische Volksgruppe in Wien versuchen die Volksgruppenvereine diese Aufgaben teilweise zu übernehmen. Für Wien wäre ein Minderheitenschulgesetz oder ein durchgehendes und flächendeckendes Angebot in ungarischer Sprache vom Kindergarten bis zur Matura dringend notwendig.
Beurteilung der staatlichen Volksgruppenpolitik für die ungarische Volksgruppe
Der Wandel von einer aktiven Assimilationspolitik gegenüber der ungarischen Volksgruppe zu einer Politik, welche den Erhalt der ungarischen Volksgruppe ermöglicht, wird positiv beurteilt. Sowohl auf Landesebene im Burgenland (z.B. wie oben ausgeführt „Minderheitenschulgesetz für das Burgenland”) als auch auf Bundesebene (z.B. Erhöhung der Volksgruppenförderung im Jahr 2021, siehe unten) sind deutliche Verbesserungen bemerkbar. In Wien warten wir jedoch noch auf die Umsetzung unserer elementaren Volksgruppenrechte (zweisprachiges öffentliches Bildungssystem, Sprachgebrauch, Förderungen zur Pflege von Sprache und Kultur etc.).
Beurteilung der staatlichen Volksgruppenförderung für die ungarische Volksgruppe
Mit der Anerkennung der „Wiener Ungarn“ als autochthone Volksgruppe 1992 wurde die ungarische Volksgruppe zur größten Volksgruppe in Österreich (nach Volkszählung 2001 gibt es 25.884 österreichische Staatsbürger mit ungarischer Umgangssprache). Bei den Volksgruppenförderungen steht sie aber erst an dritter Stelle. Die Erhöhung der Volksgruppenförderung im Jahre 2021 (die letzte Anpassung erfolgte 1995) für alle sechs österreichische Volksgruppen ist aber positiv zu bewerten. Es wäre jedoch eine Valorisierung und eine Anpassung der Fördersumme an die Größe der Volksgruppe notwendig. Die fehlende Einbindung des Volksgruppenbeirates bei den drei Bundeskanzleramtsförderungen „interkulturelle Förderungen, sonstige Förderungen und Medienförderungen“ wird von uns eher als ein Rückschritt gesehen.
Wünsche an die Gesellschaft, Regierung und/oder Medien
Notwendig wäre die Sicherstellung eines durchgehenden öffentlichen Bildungssystems vom Kindergarten bis zur Matura mit der Ausweitung des Minderheitenschulgesetzes auf Wien und der Errichtung eines zweisprachigen Bildungscampus für die ungarische Volksgruppe. Des Weiteren wäre die Umsetzung der Amtssprache Ungarisch im Burgenland erforderlich, aber der Gebrauch unserer Volksgruppensprache sollte auch bei Behörden in Wien möglich sein. Wichtig ist uns daher auch eine bessere Information und Bewusstseinsbildung in der Gesellschaft, um das Verständnis für die Bedürfnisse der Volksgruppe zu verbessern. Durch die Anwendung und Sichtbarmachung der Volksgruppensprachen im öffentlichen Raum würde auch die Akzeptanz und damit die Wertschätzung der ungarischen Volksgruppe in unserer Gesellschaft verbessert werden.
DIE WICHTIGSTEN FORDERUNGEN DES UNGARISCHEN VOLKSGRUPPENBEIRATES SIND DAHER FOLGENDE:
*Die Schaffung eines durchgehenden und ausreichenden Bildungsangebotes in ungarischer Sprache oder zweisprachig vom Kindergarten bis zur Matura zumindest in den Ballungsräumen mit der Ausweitung des Minderheitenschulgesetzes auf Wien und der Errichtung eines Bildungscampus für die ungarische Volksgruppe in Wien nach dem Modell des Zweisprachigen Bundesgymnasiums in Oberwart oder der „Österreichischen Schule in Budapest“ und ähnlicher Modelle (z.B. Komensky Schule in Wien) inklusive Kindergarten, Volksschule und Mittelschule.
*Die neue Reifeprüfungsverordnung erlaubt in den AHS keine Externistenprüfung mehr. Schülerinnen und Schüler, welche am muttersprachlichen Unterricht teilnehmen, können diese Stunden nicht für die spätere Reifeprüfung anrechnen lassen. Diese sollte dringend verbessert und ermöglicht werden. Eine Verbesserung der Ausbildung für KindergärtnerInnen und LehrerInnen im zweisprachigen Bildungsbereich durch verpflichtende Ausbildung und Sprachprüfung zumindest auf der Niveaustufe C1.
*Eine Erhöhung der Volksgruppenförderung und die automatische Inflationsanpassung dieser (Valorisierung). Die ungarische Volksgruppe ist nach der Volkszählung 2001 mit ca. 26.000 österreichischen Staatsbürgern mit ungarischer Umgangssprache die größte aller sechs Volksgruppen in Österreich. Bei der Volksgruppenförderung steht die ungarische Volksgruppe aber erst an dritter Stelle. Wir fordern daher auch diesbezüglich eine Reform des Volksgruppengesetzes und eine aliquote Anpassung unserer Volksgruppenförderung zumindest auf die Höhe der Volksgruppenförderung der slowenischen Volksgruppe.
*Eine Angleichung der ORF VG-Sendungen in ungarischer Sprache an die slowenische und kroatische Volksgruppe.
*Die Amtssprache Ungarisch sollte in den Gemeinden und Behörden durch die Anstellung von mehr zweisprachigem Personal (Ungarisch-Deutsch) umgesetzt werden. Dies müsste bereits bei den Stellenausschreibungen berücksichtigt werden. Der Gebrauch der Volksgruppensprache Ungarisch darf nicht eingeschränkt werden, sondern sollte vielmehr durch Bundesvorgaben gefördert werden.
*Die Umsetzung der im Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten geforderten Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der ungarischen Volksgruppe in Österreich (Bildung, Sprachgebrauch, Medien, topographische Bezeichnungen und Aufschriften, etc.) durch Schaffung eines parlamentarischen Ausschusses für Volksgruppenangelegenheiten mit einer ständigen Arbeitsgruppe.
Mag. Attila Somogyi Wien am 18.11.2025
Vorsitzender des Volksgruppenbeirates
Kontakt: e-mail: somogyi@gmx.net, Tel.: 06763752773
Mag.a Andrea Király
Stellvertretende Vorsitzende des Volksgruppenbeirates
Titelbild: Dialogplattform autochthoner Volksgruppen im Parlament | Copyright: Parlamentsdirektion/Johannes Zinner
Text: Mónika Gombás
Übersetzung: Pathy















