2026 feiert das österreichische Volksgruppengesetz sein 50-jähriges Bestehen. Das Jubiläum ist ein guter Anlass zu fragen: Was bedeutet dieses Gesetz für jene, die in Österreich Ungarisch, Kroatisch, Slowenisch, Tschechisch, Slowakisch oder Romani/Romanes sprechen und ihre Sprache und Kultur bewahren?
Das Gesetz wurde 1976 beschlossen, um den in Österreich lebenden alteingesessenen, also autochthonen Volksgruppen einen rechtlichen Schutzrahmen zu geben. Als Volksgruppen gelten jene heimischen Gemeinschaften österreichischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die über eine eigene kulturelle Tradition verfügen. In Österreich gibt es sechs anerkannte autochthone Volksgruppen: die kroatische, die slowenische, die ungarische, die tschechische, die slowakische und die Volksgruppe der Roma.
Seine Bedeutung ist nicht nur juristischer Natur. Im Minderheitendasein geht es bei Sprachgebrauch, Sichtbarkeit und staatlicher Anerkennung stets um mehr als bloße Paragrafen. Das Gesetz hält fest: Die Volksgruppen und ihre Angehörigen haben Anspruch auf Schutz, ihr Fortbestand ist zu sichern, ihre Sprache und ihre kulturellen Eigenheiten sind zu achten. Das ist besonders dort wichtig, wo Assimilation, Grenzverschiebungen und der Druck der Mehrheitssprache den Alltag von Gemeinschaften geprägt haben.
Für die Ungarinnen und Ungarn in Österreich ist das Gesetz ein Meilenstein. Die Rechte der kroatischen und der slowenischen Minderheit wurden bereits im Österreichischen Staatsvertrag von 1955 ausdrücklich genannt, jene der ungarischen Volksgruppe hingegen noch nicht. Die Anerkennung der burgenländisch-ungarischen Volksgruppe erfolgte 1976 durch das Volksgruppengesetz, die Wiener Ungarn wurden 1992 als Teil der ungarischen Volksgruppe in Österreich anerkannt. Damit sind die ungarische Sprache und Kultur in Österreich nicht nur eine familiäre oder vereinsbezogene Angelegenheit, sondern staatlich anerkannte Werte der Volksgruppe. Das Gesetz und die darauf aufbauenden Verordnungen schufen die Grundlage für die Arbeit des Ungarischen Volksgruppenbeirats, für Förderungen, Sprachrechte und sichtbare Formen der Zweisprachigkeit. Die Volksgruppenbeiräte sind beratende Organe der Bundesregierung und der Ministerien. Für die ungarische Volksgruppe ist dies ein Forum für Bildungs-, Kultur-, Medien- und Förderfragen. Es handelt sich dabei jedoch nicht um ein Minderheitenparlament und auch nicht um eine Selbstverwaltung: Der Beirat kann Stellung nehmen und Vorschläge machen, seine Entscheidungsbefugnisse sind jedoch begrenzt.


Mit dem Gesetz verbunden sind auch Fragen zweisprachiger Ortstafeln und des amtlichen Sprachgebrauchs. Im Burgenland gibt es seit 2000 in vier Gemeinden der ungarischen Volksgruppe – in Oberwart/Felsőőr, Unterwart/Alsóőr, Oberpullendorf/Felsőpulya und Siget in der Wart/Őrisziget – ungarisch-deutsche Ortstafeln. Sie bedeuten mehr als Wegweiser: Sie vermitteln die Botschaft, dass der ungarische Name, die ungarische Sprache und die ungarische Präsenz Teil der Geschichte und Gegenwart dieser Orte sind.
Hier setzen jedoch auch die Kritikpunkte an. Das Gesetz ist ein Meilenstein, aber kein Allheilmittel. Häufig wird kritisiert, dass es sich um ein Rahmengesetz handelt: Viele Rechte werden erst dann tatsächlich nutzbar, wenn Verordnungen, Budgetentscheidungen und praktische Maßnahmen folgen. Die Geschichte der zweisprachigen Ortstafeln zeigt deutlich, wie viel Zeit zwischen einem grundsätzlichen Recht und seiner Umsetzung vergehen kann. Immer wieder wird auch der eingeschränkte Handlungsspielraum der Volksgruppenbeiräte kritisiert. Seit Langem besteht der Wunsch nach mehr Mitsprache, transparenterer Vertretung und stärkeren Entscheidungsrechten. Auch die Förderungen sind ein sensibles Thema: Vereine, Medien, schulische und kulturelle Initiativen arbeiten oft mit geringen Kapazitäten, obwohl gerade von ihnen erwartet wird, dass sie die Sprache weitergeben, junge Menschen erreichen und die gemeinschaftliche Infrastruktur erhalten.


Das Jubiläum ist jedoch nicht nur Anlass für einen Rückblick. Im Juni 2026 kam auch eine Änderung des Gesetzes auf die Tagesordnung. Laut einem Bericht der ÖVZ brachte der Verfassungsausschuss des Parlaments ein Paket zur Modernisierung der Volksgruppenrechte auf den Weg. Zentrales Element ist, dass alle sechs autochthonen Volksgruppen namentlich und mit verfassungsrechtlichem Gewicht im Gesetz verankert werden sollen. Für die ungarische Volksgruppe wäre dies sowohl eine symbolische als auch eine rechtliche Stärkung.
Die Novelle würde auch die Rolle der Volksgruppenbeiräte betreffen. Der jährliche Bericht über Förderungen soll durch einen umfassenderen Bericht über die Lage der Volksgruppen ersetzt werden. Dazu sollen die Volksgruppenbeiräte ein Recht auf Stellungnahme erhalten; auch die Möglichkeit parlamentarischer Anhörungen wurde ins Spiel gebracht. Dies könnte eine unmittelbarere Verbindung zwischen den Vertretungen und der Gesetzgebung schaffen. Der Plan zur Novellierung zeigt: Nach fünfzig Jahren erkennt auch der Staat an, dass die Volksgruppenrechte weiterentwickelt werden müssen. Die Debatte ist damit jedoch nicht abgeschlossen. Kritikerinnen und Kritiker sehen in dem Paket eher einen ersten Schritt als eine umfassende Reform. Offen bleibt, ob die Volksgruppenbeiräte stärkere Mitsprache erhalten, ob sich die Lage im Bildungsbereich verbessert – besonders in städtischen Räumen – und wie gut die Sprachrechte in der Praxis tatsächlich nutzbar sein werden.
Nach einem halben Jahrhundert ist das Volksgruppengesetz zugleich Anlass zur Anerkennung und zur Selbstprüfung. Zur Anerkennung, weil die rechtliche Lage der Volksgruppen ohne dieses Gesetz unsicherer wäre; zur Selbstprüfung, weil der Fortbestand einer Sprache nicht nur von Paragrafen abhängt, sondern auch von Schulen, Familien, Medien, Vereinen, jungen Menschen und staatlichen Verpflichtungen. Für die ungarische Volksgruppe in Österreich bleibt das Gesetz eine der wichtigsten rechtlichen Grundlagen. Die entscheidende Frage für die kommenden fünfzig Jahre lautet: Gelingt es, daraus eine lebendige, zeitgemäße und auch für jüngere Generationen attraktive gemeinschaftliche Realität zu machen? Denn es reicht nicht, dass eine Sprache das Recht hat zu existieren. Es braucht auch Orte, Menschen und Gründe, sie zu verwenden.
Autor: Pathy
Titelbild: pexels.com/aura, Fotos: BUKV







